Menu

In drei Schritten zur Entschädigung

In drei Schritten zur Entschädigung

  1. Informieren Sie die Schadensabteilung der SERV sofort und vollständig über den eingetretenen Versicherungs- bzw. Garantiefall. 
     
  2. Beantragen Sie eine Entschädigung. Das Entschädigungsformular können Sie bei der Abteilung Claims & Recovery anfordern. Unsere Mitarbeitenden der Schadensabteilung unterstützen Sie gerne, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen. Beachten Sie bitte, dass Sie das Formular innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des versicherten Risikos (Verwirkungsfrist) einreichen müssen.
     
  3. Ist der Entschädigungsantrag mit den vollständigen Unterlagen und Informationen bei uns eingegangen, prüft die SERV den Antrag und gibt Ihnen schriftlich Bescheid, ob Sie Anrecht auf Entschädigung haben. Wenn Sie Anrecht auf Entschädigung haben, wird Ihnen der Betrag innert 30 Tagen nach unserer Genehmigung ausbezahlt.

Denken Sie daran, dass Sie auch nach der Entschädigung weiterhin verpflichtet sind, Regress- , Verwertungs- und Schadenminimierungsmassnahmen in Abstimmung mit uns durchzuführen. An den Kosten von Massnahmen wie der Rechtsverfolgung kann sich die SERV beteiligen. Im Informationsblatt zu Schäden finden Sie ausführliche Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten im Versicherungsfall sowie zu den Prozessen bei der SERV. 

Fragen? Kontaktieren Sie:

Claudia Oberle

Claudia
Oberle

Head of Claims & Recovery
+41 58 551 5566
background

Weiterführende Dokumente