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Drohender Schaden und Ver­sicherungsfall

Was tun im Schadensfall?

Zahlt Ihr Käufer nicht oder verweigert er die Annahme der Güter? Das ist oft eine schwierige Situation. Damit es gar nicht so weit kommt, gilt es, Schäden zu verhindern oder zu minimieren. Die Mitarbeitenden der SERV beraten Sie dabei, wenn es darum geht, welche Massnahmen Sie ergreifen können, um einen Schaden abzuwenden. So können Sie das Beste aus der misslichen Lage machen.

Oberste Priorität haben Ihre Kundenbeziehung und die Erfüllung aller Pflichten in einem Exportgeschäft. Warten Sie also nicht zu, sondern melden Sie uns Pflichtverletzungen des Schuldners, gefahrenerhöhende Umstände sowie den Eintritt eines Versicherungsfalles umgehend. Nach Ihrer Meldung beraten Sie die Mitarbeitenden der SERV und stimmen sich mit Ihnen ab, damit Sie entsprechende Massnahmen umsetzen können.

Was sind Anzeichen für einen drohenden Schaden?

Einen drohenden Schaden erkennen Sie an Pflichtverletzungen Ihres ausländischen Schuldners – also daran, dass Ihr Schuldner wesentliche Vertragspflichten verletzt wie z. B. die Nichtbezahlung einer Rechnung oder sich im Annahmeverzug befindet und die gelieferte Ware nicht annimmt.

Ebenfalls erkennen Sie einen drohenden Schaden an gefahrenerhöhenden Umständen. Dazu gehören folgende Situationen: 

  • ein Schuldner ist mit seinen Zahlungen mehr als einen Monat im Verzug
  • ein Schuldner bittet um eine Verlängerung der Zahlungsfristen 
  • Änderung der wirtschaftlichen Lage und negative Informationen über die Vermögenslage des Schuldners oder des mithaftenden Dritten (z. B. bei einer Garantie einer Muttergesellschaft)
  • Sanierungs- oder Liquidationsverfahren beim Schuldner

In drei Schritten Schäden verhindern oder mindern

  1. Achten Sie bereits beim Vertrag mit Ihren Kunden auf klare Vertragsbedingungen.
     
  2. Sobald Sie Kenntnisse über Pflichtverletzungen und gefahrenerhöhende Umstände haben, sollten Sie dies sofort Ihrem zuständigen SERV-Kundenberater melden (Meldepflicht).
     
  3. Damit Ihr Kundenberater Sie bestmöglich in dieser Phase unterstützen und Sie und die SERV gemeinsam den Schaden verhindern oder mindern können, sollten Sie ohne unsere Zustimmung keine weiteren Lieferungen und Leistungen erbringen. Die gemeinsame Abstimmung bei der Massnahmenplanung ist wichtig!

Weiterführende Informationen zum gesamten Entschädigungsverfahren und Forderungsmanagement entnehmen Sie bitte dem Dokument «Risiken erkennen und der Umgang mit Schadenfällen».

Wie handeln Sie im Versicherungsfall?

Die SERV versteht unter einem Schaden der Eintritt eines versicherten Risikos und der Ablauf der Wartezeit (Karenzfrist). Die Karenzfrist beträgt bei Versicherungen für Exporteure 3 Monate und bei Produkten für Finanzinstitute 1 Monat ab Verwirklichung eines versicherten Risikos. Bei Garantiefällen (wie z. B. Bondgarantien) gibt es keine Karenzfristen. 

In drei Schritten zur Entschädigung

  1. Informieren Sie die Schadensabteilung der SERV sofort und vollständig über den eingetretenen Versicherungs- bzw. Garantiefall. 
     
  2. Beantragen Sie eine Entschädigung. Das Entschädigungsformular können Sie bei der Abteilung Claims & Recovery anfordern. Unsere Mitarbeitenden der Schadensabteilung unterstützen Sie gerne, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen. Beachten Sie bitte, dass Sie das Formular innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des versicherten Risikos (Verwirkungsfrist) einreichen müssen.
     
  3. Ist der Entschädigungsantrag mit den vollständigen Unterlagen und Informationen bei uns eingegangen, prüft die SERV den Antrag und gibt Ihnen schriftlich Bescheid, ob Sie Anrecht auf Entschädigung haben. Wenn Sie Anrecht auf Entschädigung haben, wird Ihnen der Betrag innert 30 Tagen nach unserer Genehmigung ausbezahlt.

Denken Sie daran, dass Sie auch nach der Entschädigung weiterhin verpflichtet sind, Regress- , Verwertungs- und Schadenminimierungsmassnahmen in Abstimmung mit uns durchzuführen. An den Kosten von Massnahmen wie der Rechtsverfolgung kann sich die SERV beteiligen. Im Informationsblatt finden Sie ausführliche Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten im Versicherungsfall sowie zu den Prozessen bei der SERV. 

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Fragen? Kontaktieren Sie:

Claudia Oberle
Claudia
Oberle
Head of Claims & Recovery

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