Die SERV als Organisation
Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Sie fördert den Wirtschaftsstandort Schweiz, indem sie der schweizerischen Exportwirtschaft die Teilnahme am internationalen Wettbewerb erleichtert.
Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Organisation des Bundes und ist in ihrer Betriebsführung selbständig. Der Bundesrat beaufsichtigt die SERV, wählt den Verwaltungsrat und definiert die strategischen Ziele für jeweils vier Jahre. Die SERV unterstützt Schweizer Unternehmen in Exportgeschäften und erleichtert ihnen somit den Zugang zu ausländischen Märkten.
Das Organigramm der SERV
Strategische Ziele des Bundesrates
In der Strategieperiode 2024 – 2027 hält der Bundesrat an der bisherigen Ausrichtung fest: Die SERV soll weiterhin dazu beitragen, Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten und zu schaffen sowie Schweizer Unternehmen den Zugang zu grossen, ausländischen Infrastrukturprojekten zu ermöglichen. Die SERV soll ihre Rolle als «Trade Facilitator» weiterentwickeln. Auch legt der Bundesrat Wert darauf, dass die SERV mit ihren Angeboten die Bedürfnisse der schweizerischen Exportwirtschaft abdeckt und international wettbewerbsfähig bleibt. Die SERV soll den Bund frühzeitig über wesentliche und längerfristige Entwicklungen informieren sowie entsprechende Lösungsvorschläge unterbreiten. Weitere Informationen finden Sie im PDF.
Gesetzliche Grundlagen der SERV
Die Geschäftspolitik der SERV leitet sich aus dem SERV-Gesetz und der SERV-Verordnung sowie den strategischen Vorgaben des Bundesrates ab. Das SERV-Gesetz bildet zudem die Grundlage für die Voraussetzungen, die ein Geschäft für einen Versicherungsabschluss erfüllen muss. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die SERV das Geschäft versichern. Die SERV beachtet die Verpflichtungen, welche die Schweiz im Rahmen internationaler Vereinbarungen übernommen hat, darunter das Exportkredit-Arrangement der OECD und die Grundsätze der Berner Union.
Subsidiarität
Die SERV bietet ihre Versicherungen in Ergänzung zur Privatwirtschaft an (Art. 6 Abs. 1 lit. d SERVG). Sie versichert grundsätzlich nur Risiken, die nicht marktfähig sind oder für die keine hinreichenden privaten Versicherungsangebote bestehen. Bei der Unterscheidung von marktfähigen und nicht marktfähigen Risiken orientiert sich die SERV an den Mitteilungen der Europäischen Kommission.
Eigenwirtschaftlichkeit
Die SERV arbeitet eigenwirtschaftlich. Das bedeutet, dass die Prämien und sonstigen Erträge der SERV ausreichen müssen, um die Risiko- sowie die Betriebskosten zu decken – also ohne Steuergelder (Art. 6 Abs. 1 lit. a SERVG).
Schweizer Wertschöpfung
Die SERV deckt Exportgeschäfte, die schweizerischen Ursprungs sind oder eine angemessene Schweizer Wertschöpfung enthalten. Sie geht von einer angemessenen schweizerischen Wertschöpfung aus, wenn der Anteil der Schweizer Wertschöpfung am Auftragswert des Exportgeschäfts mindestens 20 Prozent beträgt.
Beträgt der Anteil der Schweizer Wertschöpfung weniger als 20 Prozent, ist ein Exportgeschäft unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag des Exporteurs dennoch versicherbar. Die SERV prüft in diesem Fall, ob
- die wertschöpfenden Tätigkeiten des Exporteurs in der Schweiz für die erfolgreiche Abwicklung des Exportgeschäfts oder den Gesamterfolg des Unternehmens ausschlaggebend sind und
- die Versicherung einzelner Exportgeschäfte zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen des Unternehmens in der Schweiz beiträgt.
Aktuelle Themen
Als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes hält sich die SERV an die aussen- und klimapolitischen Vorgaben der Schweiz und berücksichtigt die relevanten OECD-Richtlinien. Der Bundesrat erwartet für die Strategieperiode 2024 bis 2027, dass die SERV im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine nachhaltige Unternehmensstrategie umsetzt und die Dekarbonisierung sowie den Übergang zu einer grünen Wirtschaft unterstützt. Darüber hinaus arbeitet die Schweiz darauf hin, im Rahmen der weltweiten Massnahmen gegen den Klimawandel bis 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen.
Die SERV hat deshalb diverse Handlungsfelder in einem Klima-Konzept identifiziert. Diese umfassen zum einen die betrieblichen THG-Emissionen, die Dekarbonisierung der Wirtschaft mittels Incentivierung und Akquisition von grünen Projekten. Zum anderen schafft sie weiterhin Transparenz durch die Bilanzierung und Berichterstattung des Klimaexposures und pflegt und sucht strategische Partnerschaften im Bereich Klima, welche die SERV sucht und pflegt.
Bereits heute gewährt die SERV für klimafreundliche Projekte im Rahmen der OECD-Bestimmungen spezielle Konditionen, darunter längere Kreditlaufzeiten von bis zu 22 Jahren sowie flexible Rückzahlungsbedingungen. Des Weiteren engagiert sich die SERV für einen internationalen Fachdialog und Wissensaustausch zu Klimathemen.
Die SERV leistet einen Beitrag zur Mobilisierung von privatem Kapital für grüne Projekte und setzt sich dafür ein, diese im Einklang mit der Nachfrage und den Interessen der Schweizer Exportwirtschaft verstärkt zu unterstützen (im Jahr 2025 z.B. Windenergieprojekte im Kosovo und in den USA). Projekte im Bereich Kohle, Öl und Torf sowie Gasförderprojekte (Upstream) unterstützt die SERV grundsätzlich nicht. Gleichzeitig beobachtet sie jedoch eine weltweite Zunahme der Nachfrage nach Gaskraftwerken, welche für die Energieerbringung und den wirtschaftlichen Fortschritt gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern oft wichtig bleiben. Dadurch können bei Versicherungsentscheidungen Zielkonflikte auftreten, denen die SERV durch eine systematische Abwägung von Interessen und Risiken sowie im engen Austausch mit dem SECO begegnet.
Teilrevision des SERV-Gesetzes
Das Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERVG) ist rund 20 Jahre alt. Eine grundlegende Überprüfung des SERVG hat seit ihrer Gründung nicht stattgefunden. Mit den sich stetig verändernden äusseren Einflüssen und geopolitischen Herausforderungen muss die SERV in den letzten Jahren zunehmend feststellen, dass sie an ihre regulatorischen Grenzen stösst. Dies erschwert und verhindert teilweise sogar die Umsetzung des Auftrags, die Schweizer Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Der Bundesrat hat Ende 2025 die Weichen für die notwendige Weiterentwicklung der SERV gestellt und den Auftrag für eine gezielte Teilrevision des SERV-Gesetzes erteilt. Die Schweizer Exportwirtschaft steht hinter dieser Gesetzesreform, damit sie auch in Zukunft über «gleich lange Spiesse» verfügt, um international konkurrenzfähig zu bleiben.
Die Teilrevision verfolgt zwei Hauptziele: Erstens sollen Schweizer Exporteure administrativ weiter entlastet und einen noch einfacheren sowie rascheren Zugang zu den Versicherungen der SERV erhalten. Zweitens sollen Voraussetzungen geschaffen werden, agil neue Produkte einführen und diese flexibler an den sich wandelnden Bedürfnissen der Exportwirtschaft auszurichten zu können. Gerade für KMU werden Versicherungslösungen, die die Liquiditätsplanung fördern, immer wichtiger.
Die Vernehmlassung der Vorlage ist für 2026 vorgesehen – und die parlamentarische Behandlung findet voraussichtlich 2027 statt.