Die SERV als Organisation
Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Sie fördert den Wirtschaftsstandort Schweiz, indem sie der schweizerischen Exportwirtschaft die Teilnahme am internationalen Wettbewerb erleichtert.
Die SERV unterstützt Schweizer Unternehmen in Exportgeschäften und erleichtert ihnen somit den Zugang zu ausländischen Märkten. Das SERV-Kompakt bietet Ihnen einen Überblick darüber, welche Versicherungs- und Garantieprodukte für Sie die richtigen sind und wie Sie diese erhalten.
Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Organisation des Bundes und ist in ihrer Betriebsführung selbständig. Hier finden Sie das Organigramm. Sie beschäftigt rund 90 Mitarbeitende. Der Bundesrat beaufsichtigt die SERV, wählt den Verwaltungsrat und definiert die strategischen Ziele für jeweils vier Jahre.
Gesetzliche Grundlagen der SERV
Die Geschäftspolitik der SERV leitet sich aus dem SERV-Gesetz und der SERV-Verordnung sowie den strategischen Vorgaben des Bundesrates ab. Das SERV-Gesetz bildet zudem die Grundlage für die Voraussetzungen, die ein Geschäft für einen Versicherungsabschluss erfüllen muss. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die SERV das Geschäft versichern. Die SERV beachtet die Verpflichtungen, welche die Schweiz im Rahmen internationaler Vereinbarungen übernommen hat, darunter das Exportkredit-Arrangement der OECD und die Grundsätze der Berner Union.
Subsidiarität
Die SERV bietet ihre Versicherungen in Ergänzung zur Privatwirtschaft an (Art. 6 Abs. 1 lit. d SERVG). Sie versichert grundsätzlich nur Risiken, die nicht marktfähig sind oder für die keine hinreichenden privaten Versicherungsangebote bestehen. Bei der Unterscheidung von marktfähigen und nicht marktfähigen Risiken orientiert sich die SERV an den Mitteilungen der Europäischen Kommission.
Eigenwirtschaftlichkeit
Die SERV arbeitet eigenwirtschaftlich. Das bedeutet, dass die Prämien und sonstigen Erträge der SERV ausreichen müssen, um die Risiko- sowie die Betriebskosten zu decken – also ohne Steuergelder (Art. 6 Abs. 1 lit. a SERVG).
Schweizer Wertschöpfung
Die SERV deckt Exportgeschäfte, die schweizerischen Ursprungs sind oder eine angemessene Schweizer Wertschöpfung enthalten. Sie geht von einer angemessenen schweizerischen Wertschöpfung aus, wenn der Anteil der Schweizer Wertschöpfung am Auftragswert des Exportgeschäfts mindestens 20 Prozent beträgt.
Beträgt der Anteil der Schweizer Wertschöpfung weniger als 20 Prozent, ist ein Exportgeschäft unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag des Exporteurs dennoch versicherbar. Die SERV prüft in diesem Fall, ob
- die wertschöpfenden Tätigkeiten des Exporteurs in der Schweiz für die erfolgreiche Abwicklung des Exportgeschäfts oder den Gesamterfolg des Unternehmens ausschlaggebend sind und
- die Versicherung einzelner Exportgeschäfte zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen des Unternehmens in der Schweiz beiträgt.
Die SERV damals und heute
Am 1. Januar 2007 löste die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV die Exportrisikogarantie (ERG) ab. Seit ihrer Gründung im Jahr 1934 – ursprünglich als Massnahme gegen die Arbeitslosigkeit – leistete die ERG einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz. Ein von Dr. Hans-Peter Bärtschi, Technik- und Wirtschaftshistoriker, erstellter Blick in die Vergangenheit ermittelt Ihnen die wirtschaftsgeschichtlichen Zusammenhänge seit der Entstehung der ERG.
Die SERV ist heute eine moderne und für ihre Leistungen international anerkannte Exportkreditagentur (ECA), die schon unzähligen Unternehmen – ob gross oder klein – den Export von Gütern und Dienstleistungen ermöglicht hat. Damals wie heute verfolgt die SERV das Ziel: Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz sowie die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz.