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Umwelt-, Sozial und
Menschenrechtsprüfung

Nachhaltigkeit

Im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements überprüft die SERV jeden Versicherungsantrag auf Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsverträglichkeit. Dabei folgt sie nationalen und internationalen Gesetzen, Standards und Richtlinien.

Für die SERV hat die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten bei der Beurteilung von Versicherungsanträgen einen hohen Stellenwert. Dabei stützt sie sich auf Standards und Richtlinien des jeweiligen Ziellandes, auf Standards der schweizerischen Aussenpolitik und Klimapolitik sowie die relevanten Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Vereinten Nationen (UN), der Internationale Finanz-Corporation (IFC), sowie der Weltbank.

Wichtige Leitlinien 

Für die Beurteilung massgeblich sind die folgenden Standards und Richtlinien: 

Ebenfalls berücksichtigt die SERV bei der Prüfung der Geschäfte die Erfordernisse der UN Guiding Principles on Business and Human Rights sowie die OECD Guidelines for Multinational Enterprises. Beschwerden bezüglich projektrelevanten Menschenrechtsaspekten können unter diesem Link an eine dafür vorgesehene unabhängige Stelle gerichtet werden.

Das Verfahren, das die SERV bei der Überprüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten anwendet, finden Sie im Detail in den Leitlinien der SERV zur Prüfung von Umwelt-, Sozial und Menschenrechtsfragen.

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