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Einkommens­schwache Länder

Einkommensschwache Länder

Bei Exportgeschäften in einkommensschwache Länder gelten zusätzliche Informationsbeschaffungs- und Prüfmassnahmen. Sie finden hier einen Überblick darüber, wozu Sie als Exporteur verpflichtet sind und wie die SERV Projekte in Entwicklungsländern überprüft.

Bei Lieferungen über 10 Mio. Schweizer Franken in einkommensschwache Länder muss der Exporteur Angaben zu den Auswirkungen des Projekts im Zielland machen. Diese betreffen soziale Fragen, Fragen zu regionalen Entwicklungsauswirkungen sowie lokale Arbeitsbedingungen. Anhand der Zusatzinformationen kann die SERV entwicklungspolitische Folgen im Importland besser einschätzen.

Exportgeschäfte in die einkommensschwächsten Länder versichert die SERV nur dann, wenn die Projekte zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Entsprechend der OECD Recommendation of the Council on Sustainable Lending Practices and Officially Supported Export Credits müssen bei Projekten mit Kreditlaufzeiten ab zwölf Monaten und Lieferungen an öffentliche Beschaffer die Auflagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank berücksichtigt werden. Damit soll einer übermässigen Verschuldung des Ziellandes verhindert werden. Bei der Prüfung Ihres Antrages tauscht sich die SERV deshalb mit den beiden Institutionen aus, um die Vereinbarkeit des versicherten Geschäfts mit dem Weltbank bzw. IWF-Programm sicherzustellen. 

Fragen? Kontaktieren Sie:

Bernhard Müller

Bernhard
Müller

Senior Vice President, Sustainability
+41 58 551 5546