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Lieferanten­kredit­versicherung

Lieferantenkreditversicherung

Die Lieferantenkreditversicherung schützt ein Schweizer Exportunternehmen gegen einen Ausfall seiner Bar- oder Kreditforderung für erbrachte Lieferungen oder Dienstleistungen gegenüber seinem Kunden im Ausland. So erhält der Exporteur sein Geld von der SERV, wenn ein versichertes Risiko zu einer Nichtauszahlung führt.

Versichert werden kann das politische Risiko, das Transferrisiko, das Risiko hoeherer Gewalt sowie das Delkredererisiko.

  • Maximaler Deckungssatz: 95%

Produktdetails Lieferantenkreditversicherung

Detailinformationen

Gedeckt werden kann auch das Nichtauszahlungsrisiko aus einem Käuferkredit, mit dem der ausländische Käufer die Forderung des Exporteurs begleichen möchte.
 

Deckungsgegenstand

Die Lieferantenkreditversicherung deckt folgende Forderungen aus einem Exportvertrag:

  • Bar- oder Kreditforderungen für erbrachte Lieferungen/Leistungen
  • Erstattungsansprüche für Finanzierungsnebenkosten (inkl. die SERV-Prämie)
  • Zinsforderungen bis zur Fälligkeit
  • Verzugszinsen (innerhalb der Karenzpflicht)
  • Vorfälligkeitsentschädigung ("Breakage Costs", Kosten, die bei der vorzeitigen Auflösung einer Finanzierung entstehen).

Um Deckungslücken bis zur Entstehung einer Forderung zu vermeiden, sind während der Versicherungsdauer angefallene Selbstkosten automatisch durch die Lieferantenkreditversicherung gedeckt. Risiken in der Fabrikationsphase können jedoch nur mit einer zusätzlichen Fabrikationsrisikoversicherung auf Selbstkostenbasis versichert werden.

 

 

Versicherbare Risiken

Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer beginnt bei Lieferungen mit dem Versand der Ware, bei Dienstleistungen mit Leistungsbeginn und endet grundsätzlich mit der Bezahlung der versicherten Forderung. In diesem Zeitraum entstandene exportvertragliche Forderungen sind gegen den Eintritt eines versicherten Risikos geschützt.

Zahlungsbedingungen

Bei einer Versicherungsdauer von über zwei Jahren (pro Einzelgeschäft) müssen die Zahlungsbedingungen der versicherten Forderung den Konsensusregeln für öffentlich unterstützte Exportkredite der OECD und den Richtlinien für Exportkredite der Berner Union entsprechen.

Besonderheiten

Bar- oder Kreditforderungen aus mehreren Exportgeschäften mit einem ausländischen Käufer können während einer vorab bestimmten Versicherungsdauer und bis zu einem Höchstbetrag versichert werden (revolvierende Einzelversicherung).

Fragen? Kontaktieren Sie:

Bohumil Matousek

Bohumil
Matousek

Senior Vice President, Large Enterprises, SMEs & Acquisition
+41 58 551 5537
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Weiterführende Dokumente