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Glossar

Transferrisiko

Unter Transferrisiko versteht die SERV devisenrechtliche Massnahmen einer Regierung oder Zentralbank, die dem Abnehmer die Bezahlung verunmöglichen. Der Abnehmer hat zwar den Gegenwert in seiner Lokalwährung deponiert, die Zentralbank stellt jedoch die erforderlichen Devisen nicht zur Verfügung. Die SERV versichert mit dem Transferrisiko auch den Fall, dass dem ausländischen Abnehmer die Zahlung bei Fälligkeit aufgrund eines behördlichen oder gesetzlichen Zahlungsverbots verunmöglicht wird.

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