Produktdetails Bondgarantie
Detailinformationen
Für den Fall der Inanspruchnahme der Garantie kann der Exporteur nach Ausgleich der Garantieforderung des Finanzinstituts die Vertragsgarantieversicherung der SERV in Anspruch nehmen.
Deckungsgegenstand
Maximal der Nominalbetrag der Vertragsgarantie, welche der Bondgarantie zugrunde liegt.
Gedecktes Risiko
Deckungsfähig ist das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schweizer Exporteurs gegenüber dem Finanzinstitut, wenn das Finanzinstitut infolge einer Inanspruchnahme der Vertragsgarantie den Garantiebetrag ausbezahlen musste.
Vergütungen aus einer Bondgarantie werden von der SERV innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Anforderung des Finanzinstituts und der erforderlichen Nachweise gemäss Bondgarantieerklärung ausgerichtet.
Verpflichtungszeitraum
Die Haftung der SERV durch die Bondgarantie beginnt mit Inkrafttreten der Vertragsgarantie und Zugang der Bondgarantie beim Garantie ausstellenden Finanzinstitut. Die Bondgarantie erlischt mit deren Rückgabe, der Entlastung der SERV durch das Garantie ausstellende Finanzinstitut oder 30 Tage nach Verfall der Vertragsgarantie.
Prämien
Prämienschuldner ist der Exporteur, die Prämie ist vorab fällig. Gegen Prämienaufschlag sind Ratenzahlungen möglich. Die Prämie für die Vertragsgarantieversicherung ermässigt sich grundsätzlich um die Prämie der Bondgarantie.
Besonderheiten
Die Bondgarantie kann nur in Verbindung mit einer Vertragsgarantieversicherung der SERV abgeschlossen werden.