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15.05.2024

Richtlinie der SERV zur Ausrichtung ihrer Unterstützung für den Übergang zu sauberer Energie

Richtlinie der SERV zur Ausrichtung ihrer Unterstützung für den Übergang zu sauberer Energie

Für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens ist die Dekarbonisierung der Wirtschaft im Allgemeinen und jene des fossilen Energiesektors im Besonderen von entscheidender Bedeutung. Exportrisikoversicherungen können in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) trägt diesem Umstand in ihrer Klimastrategie Rechnung, indem sie die Dekarbonisierung als eine der drei Stossrichtungen der Strategie definiert.

Darüber hinaus möchte die SERV – unter Berücksichtigung aller rechtlichen Grundlagen – die von der Schweiz unterzeichnete COP26-Erklärung («Erklärung von Glasgow») zur internationalen öffentlichen Unterstützung für den Übergang zu sauberer Energie angemessen umsetzen. Die COP26-Erklärung wurde von insgesamt 39 Staaten und internationalen Organisationen im November 2021 in Glasgow unterzeichnet. Die Unterzeichnerstaaten erklären darin ihre Absicht, staatliche Unterstützungen auf den Übergang von fossilen Brennstoffen zu sauberen Energien auszurichten. Unter den OECD-Staaten ist die Umsetzung der COP26-Erklärung durch ihre Exportrisikoversicherungen allerdings sehr uneinheitlich – nicht zuletzt auch deshalb, weil Gas als Übergangstechnologie auf absehbare Zeit eine wichtige Rolle zukommt. 

Vor diesem Hintergrund hat die SERV ihre Richtlinie zur Umsetzung der Erklärung überarbeitet und berücksichtigt für ihren Versicherungsentscheid ein Set an Kriterien. Dazu gehören neben einer Paris-Alignment-Prüfung des Projektes auch der Einbezug von aussen- und entwicklungspolitischen Interessen der Schweiz, wirtschaftliche Interessensabwägungen und die Berücksichtigung der Praxis von Partnerländern.

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Die Richtlinie finden Sie hier