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Medienmitteilung vom 28.02.2023

Ein weiterer Schritt in
Richtung kohlen­stoff­arme Wirt­schaft

Ein weiterer Schritt in Richtung kohlenstoffarme Wirtschaft

Medienmitteilung vom 28.02.2023

Die SERV publiziert heute ihre Richtlinie zur Umsetzung ihrer Unterstützung für den Übergang zu sauberer Energie. Fortan stellt die SERV dem internationalen Energiesektor, der weiterhin uneingeschränkt auf die Nutzung fossiler Brennstoffe ausgerichtet ist, keine direkte Unterstützung mehr zur Verfügung. Dies erfolgt im Einklang mit der COP26-Erklärung. Ausgenommen sind klar definierte Fälle.

Die Schweiz hat im November 2021 die COP26-Erklärung in Glasgow unterzeichnet, mit dem die öffentliche Unterstützung des fossilen Energiesektors beendet werden soll. Ausgenommen sind klar definierte und begründete Fälle, die mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1.5°C und den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar sind. Die Vorgaben der Erklärung gelten auch für die Versicherungen der SERV, weshalb sie eine Richtlinie zu ihrer Umsetzung erarbeitet hat. Im Einklang mit der COP-26-Erklärung und im Rahmen ihrer Klimastrategie vollzieht die SERV mit der Publikation dieser Richtlinie nun einen weiteren Schritt zur Unterstützung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.

Anwendungsbereich
Die Richtlinie betrifft den fossilen Energiesektor. Als Ausnahme gelten Stilllegungen bestehender Anlagen sowie Projekte zur Verringerung der Umweltverschmutzung oder der CO2-Emission bestehender Infrastrukturen. Bedingung dafür ist, dass deren Nutzungsdauer oder Kapazität nicht erhöht wird. Alle anderen Aktivitäten im fossilen Energiesektor werden darauf geprüft, ob sie mit dem Pariser Abkommen im Einklang stehen. Nicht unter die COP26-Erklärung und somit auch nicht unter diese Richtlinie fallen Exporte, die zwar im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen stehen, aber nicht Teil des Energiesektors, sondern aus anderen CO2-intensiven Sektoren sind (z. B. Abfallwirtschaft, Verkehr, Industrie einschliesslich der Zement- oder Düngemittelproduktion, Fernwärme und Gebäudetechnik oder Landwirtschaft).

Die Richtlinie wird in der Praxis durch eine Prüfmethodik ergänzt, in welcher die in der Richtlinie aufgeführten Kriterien detailliert beschrieben werden. Die SERV orientiert ihre Versicherungsentscheide zu Transaktionen bereits jetzt an dieser Methodik, unter Einbezug aller Risikobeurteilungen und übrigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Versicherbarkeit. Die Methodik befindet sich aktuell noch in der Testphase und wird ebenfalls bald publiziert.

Fragen? Kontaktieren Sie:

Simon Denoth

Simon
Denoth

Senior Vice President, Public & Government Relations
+41 58 551 5524
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