Menu

Beschlag­nahme­risiko­versicherung

Beschlagnahmerisikoversicherung

Die Beschlagnahmerisikoversicherung schützt Schweizer Export-Unternehmen vor Verlusten infolge einer Beschlagnahmung oder ähnlichen Massnahmen ausländischer Staaten. Sie deckt die Selbstkosten für eigene, gemietete oder geleaste Güter, die ins Ausland ausgeführt werden, sei es zur Erbringung vertraglicher Leistungen, zur Einlagerung, zur Ausstellung oder zu Testzwecken.

Versichert werden kann ein Verlust wegen politischer Risiken oder Risiken hoeherer Gewalt.

  • Maximaler Deckungssatz: 95%

Produktdetails Beschlagnahmerisikoversicherung

Deckungsgegenstand

Als Selbstkosten gelten Einzel- und Gemeinkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung zur Herstellung oder Anschaffung der versicherten Sache erforderlich sind und dieser unmittelbar zugeordnet werden können. Bei Geräten, Maschinen oder Anlagen, die mit der Erbringung exportvertraglicher Leistungen ins Ausland ausgeführt werden und dort einer einsatzbedingten Abnutzung unterliegen, ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Verwirklichung des versicherten Risikos versichert.

Wurden Geräte, Maschinen oder Anlagen gemietet, geleast oder bestehen dafür Abzahlungsverpflichtungen, so sind die bis zur nächstmöglichen Vertragsbeendigung geschuldeten Mietzinsen, Leasing- oder Abzahlungsraten versichert.

 

 

 

Versicherbare Risiken

Versicherungsdauer

Die Versicherung beginnt mit dem Versand der Sachen an den Ort der Einlagerung, Ausstellung oder den Ort des Einsatzes, das heisst mit Übergabe der Sachen an einen Spediteur, spätestens bei der Überschreitung der Schweizer Grenze. Sie endet mit dem Verkauf oder der Rückführung der Sachen, spätestens mit Ablauf der in der Versicherungspolice festgehaltenen Frist.

Besonderheiten

Bis zu einer vorab bestimmten Versicherungsdauer und einem Höchstbetrag kann die Beschlagnahmerisikoversicherung auch den wiederkehrenden Versand von Sachen decken. Dies trifft z.B. für den Versand wechselnder Gerätschaften bei Grossprojekten oder von Waren in Konsignation (revolvieren ausnutzbarer Höchstbetrag) zu.

Fragen? Kontaktieren Sie:

Bohumil Matousek

Bohumil
Matousek

Senior Vice President, Large Enterprises, SMEs & Acquisition
+41 58 551 5537
background

Weiterführende Dokumente