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Glossar

Subsidiarität

Subsidiarität bezeichnet die gesetzliche Auflage, die Leistung der SERV in Ergänzung zur Privatwirtschaft anzubieten. Dementsprechend versichert die SERV keine Risiken, wenn dafür hinreichende Versicherungsangebote auf dem Markt zur Verfügung stehen (Art. 6 Abs. 1 lit. d SERVG).

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