Nachhaltigkeit
Die SERV möchte mit ihren Nachhaltigkeitsbestrebungen zu einer zukunftsorientierten und verantwortungsvollen Exportwirtschaft beitragen. Im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements überprüft die SERV jeden Versicherungsantrag auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit.
Für die SERV hat die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten bei der Beurteilung von Versicherungsanträgen einen hohen Stellenwert. Dabei stützt sie sich auf Standards und Richtlinien des jeweiligen Ziellandes, auf Standards der schweizerischen Aussenpolitik und Klimapolitik sowie die relevanten Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Vereinten Nationen (UN), der Internationale Finanz-Corporation (IFC), sowie der Weltbank.
Wichtige Leitlinien
Für die Beurteilung massgeblich sind die folgenden Standards und Richtlinien:
- die Empfehlungen der OECD zur Umwelt- und Sozialprüfung: OECD Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence
- die Empfehlungen der OECD zur Antikorruption: OECD Recommendation of the Council on Bribery and Officially Supported Export Credits
- die Empfehlungen der OECD zur nachhaltigen Kreditvergabe: OECD Recommendation of the Council on Sustainable Lending Practices and Officially Supported Export Credits
- die IFC Performance Standards
- die IFC Environmental Health and Safety Guidelines
Ebenfalls berücksichtigt die SERV bei der Prüfung der Geschäfte die Erfordernisse der UN Guiding Principles on Business and Human Rights sowie die OECD Guidelines for Multinational Enterprises. Beschwerden bezüglich projektrelevanten Menschenrechtsaspekten können unter diesem Link an eine dafür vorgesehene unabhängige Stelle gerichtet werden.
Das Verfahren, das die SERV bei der Überprüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten anwendet, finden Sie im Detail in den Leitlinien der SERV zur Prüfung von Umwelt-, Sozial und Menschenrechtsfragen.