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Produktdetails

Fabrikations­risiko­versicherung

Produktdetails Fabrikationsrisikoversicherung

Deckungsgegenstand

Die Fabrikationsrisikoversicherung deckt die folgenden Selbstkosten:

  • Im Unternehmen selbst angefallene Selbstkosten für die im Exportvertrag vereinbarten Lieferungen und Leistungen
  • Kosten für Zulieferungen (massgeblich ist der Vertragspreis des Unterlieferanten)
  • Selbstkosten für die Auflösung von Währungsabsicherungsgeschäften (sofern zusätzlich beantragt)

Falls der ausländische Käufer den Vertrag vorzeitig kündigt, sind Forderungen auf die Zahlung von Stornokosten grundsätzlich gedeckt, sofern diese im Exportvertrag vereinbart wurden oder dem Exporteur per Gesetz zustehen.
Als Selbstkosten gelten Einzel- und Gemeinkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung zur Durchführung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind und dem versicherten Exportgeschäft unmittelbar zugeordnet werden können. Nicht zu den versicherbaren Selbstkosten gehören der kalkulatorische Gewinn, die Prämien der SERV, Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen. Der zu versichernde Höchstbetrag ist limitiert auf den Auftragswert des Exportgeschäfts.

Versicherbare Risiken

Versicherungsdauer

Der Deckungsschutz der SERV beginnt mit Inkrafttreten des Exportvertrages. Er endet mit der Versendung der hergestellten Ware oder der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Massgeblicher Zeitpunkt ist entweder die Übergabe der Ware an einen Spediteur, einen Frachtführer bzw. einen Lagerhalter oder bei geschuldeter Leistung mit Leistungsbeginn.

Besonderheiten

Die Fabrikationsrisikoversicherung kann auf die Deckung nicht wiederverwertbarer Teile beschränkt werden oder im Falle von mehreren Fertigungs- und Lieferabschnitten auf ein Spitzenrisiko begrenzt werden.

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Weiterführende Dokumente