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Glossar

Umschuldung / Umschuldungsabkommen

Umschuldung bedeutet im Kontext der SERV die Restrukturierung von Verpflichtungen eines überschuldeten Staates. Auf Basis einer multilateralen Rahmenvereinbarung wird zwischen einem Schuldnerland und dessen Gläubigerländern im Pariser Club ein spezielles Abkommen (Umschuldungsabkommen) für die konkreten Schulden des Landes gegenüber der Schweiz abgeschlossen.

Ziel einer Umschuldung ist die Neuverteilung der Schuldenlast unter gleichmässiger Beteiligung aller Gläubigerländer sowie die Sanierung der Auslandverschuldung des Umschuldungslandes. Bei den ärmsten Schuldnerländern können auch Schuldenreduktionen wie Zinssatzreduktionen oder Schuldenstreichungen vereinbart werden.

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