Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 54 Abs. 2 BV). Die SERV hält sich in ihrer Geschäftstätigkeit an diese Grundsätze.
Fachspezifische Begriffe
Ob Ausgleichsreserve (ARE), Delkredererisiko oder wirtschaftliches Risiko – hier finden Sie präzise Erklärungen.
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Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik