Bundesrat stellt Weichen für Teilrevision des SERV-Gesetzes
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 beschlossen, eine Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) einzuleiten. Die Vernehmlassung dazu soll 2026 erfolgen.
Mit der Gesetzesanpassung soll sichergestellt werden, dass die SERV die Bedürfnisse der Schweizer Exportunternehmen auch künftig wirksam erfüllen und zur Erschliessung neuer Märkte sowie generell zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft beitragen kann.
Die Teilrevision verfolgt zwei Hauptziele:
- Die Schweizer Exportunternehmen erhalten einen einfacheren und rascheren Zugang zu SERV-Versicherungen.
- Das Gesetz soll zu mehr Flexibilität bei der Produkteanpassung führen.
Wir halten Sie selbstverständlich über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.
Lesen Sie hier die Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
