Akkreditivbestätigungsversicherung
Eine Akkreditivbestaetigungsversicherung ermöglicht es einer Bank, ein Akkreditiv eines ausländischen Finanzinstituts zu bestätigen, wenn es dessen Risiko ohne die Versicherung der SERV nicht hätte tragen wollen.
Versichert ist somit der Zahlungsausfall aufgrund politischer Risiken, Transferrisiken, Risiken hoeherer Gewalt oder Delkredererisiken. Unter dem Delkredererisiko versteht die SERV hier die Insolvenz der Akkreditiv eröffnenden Bank oder eine missbräuchliche Nichtzahlung der Forderung aus dem Akkreditiv.
Die SERV verzichtet gegenüber der avisierenden Bank auf Deckungseingriffe infolge erhöhter Risiken während der Laufzeit des Akkreditivs.
- Maximaler Deckungssatz: 95%
Produktdetails Akkreditivbestätigungsversicherung
Detailinformationen
Gedeckt ist auch der vom Exporteur durch rechtswirksame Abtretung erworbene Zahlungsanspruch aus dem Akkreditiv gegen das Akkreditiv eröffnende Finanzinstitut, wenn das Akkreditiv bestätigende Finanzinstitut dieses zugunsten des Exporteurs still bestätigt hat. Die SERV richtet für die häufigsten Akkreditiv eröffnenden ausländischen Finanzinstitute Limiten ein. Somit kann die SERV in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende Versicherungszusage erteilen.
Die SERV verzichtet gegenüber dem avisierenden Finanzinstitut auf Deckungseingriffe infolge erhöhter Risiken während der Laufzeit des Akkreditivs.
Deckungsgegenstand
Die Akkreditivbestaetigungsversicherung deckt folgende Forderungen aus einem Akkreditivvertrag:
- Erfüllung der Hauptforderungen aus dem Akkreditivgeschäft gegenüber dem Akkreditiv eröffnenden Finanzinstitut
- Finanzierungsnebenkosten (inkl. die SERV-Prämie)
- Zinsforderungen bis zur Fälligkeit
- Verzugszinsen in der Karenzfrist
- Vorfälligkeitsentschädigung ("Breakage Costs", Kosten, die bei der vorzeitigen Auflösung einer Finanzierung entstehen)
Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen, Zinseszinsen oder Währungsverluste.
Versicherbare Risiken
- Politisches Risiko
- Wirtschaftliches Risiko (in diesem Fall Insolvenz der Akkreditiv eröffnenden Bank oder eine missbräuchliche Nichtzahlung der Forderung aus dem Akkreditiv)
- Transferrisiko
- Hoehere Gewalt
Versicherungsdauer
Die Versicherung beginnt mit der Bestätigung des Akkreditivs im Auftrag des Akkreditiv eröffnenden Finanzinstituts oder mit der Abgabe einer stillen Bestätigung zugunsten des Exporteurs. Sie endet mit der Erfüllung der versicherten Forderung.
Besonderheiten
Die Akkreditivbestaetigungsversicherung kann auch in Verbindung mit einer Fabrikationskreditversicherung ausgestellt werden.