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FAQ Prämienreglement 2023

Prämienreglement 2023: Allgemein

Transparenz:
Neu ist eine noch risikogerechtere und klar definierte Prämienberechnung von diversen Produktvarianten (z. B. Limiten, pro-rata-Geschäfte) möglich. Eine separate Prämienberechnung führt zudem für jedes einzelne Produkt zu mehr Transparenz.

Risikogerechtigkeit:
Prämien für Nicht-OECD-Produkte werden gemäss den effektiv beobachteten Ausfallrisiken berechnet.

Einfachheit:
Die SERV vereinfacht bisher komplizierte Regelungen und wendet vereinheitlicht für Exporteurs- und für Käuferrisiken dieselbe Methode an für Geschäfte, die nicht unter das OECD-Arrangement fallen.

Der Prämientarif der SERV regelt insbesondere Grundsätze, Arten, Höhe, Zuschläge, Rabatte, Erhebung sowie Rückerstattung der Prämien, und wird vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt (SERV-V). Der Prämientarif der SERV trat am 1. Januar 2021 in Kraft und hat weiterhin unverändert Gültigkeit. Die detaillierten Berechnungsmethoden können jeweils dem Prämienreglement, das auf dem Prämientarif basiert, entnommen werden. Die SERV führt zur Optimierung der konkreten Berechnungsmethoden das neue Prämienreglement 2023 ein, welches das Prämienreglement 2021 ablöst.

Die Ausstellung von Versicherungspolicen (VP) auf der Basis von Grundsätzlichen Versicherungszusagen (GV) fällt unter das Prämienreg-lement 2021. Verlängerungen und Änderungen einer GV fallen unter das Prämienreglement 2023 (vgl. Art. 5 des Reglements). Diese Regel gilt ab in Kraft treten des Prämienreglements 2023.

Die Einführung des neuen Prämienreglements soll keine materiellen Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen der Prämien haben. Die SERV strebt keine Erhöhung der Prämieneinnahmen an, sondern eine Verbesserung der Risikogerechtigkeit im Einzelfall, mehr Transparenz und eine Vereinfachung der Regelungen. 

Gemäss dem neuen Reglement werden Prämien nach effektiven Ausfallwahrscheinlichkeiten erhoben. Das führt dazu, dass gute Ratingstufen grundsätzlich günstiger werden. Die neue Anwendung eines einheitlichen, kostendeckenden Prämiensockels von 0,5 Prozent des Auftragswertes kann in bestimmten Fällen zu einer Verteuerung führen.

Die SERV kann nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen versichern. Dazu gehören auch Geschäfte, bei denen zwischen der ersten und der letzten Lieferung bzw. Leistung Forderungen entstehen. Diese können neu mit zusätzlichen Lieferantenkreditversicherungen innerhalb des gleichen Projekts versichert werden. Forderungen für Zwischenzahlungen, die nicht an eine konkrete Lieferung oder Leistung geknüpft sind, kann die SERV nicht versichern. 

Prämienreglement 2023: Zur Abwicklung

Die Bondgarantie wird erst ausgestellt, wenn diese bezahlt wurde, unabhängig von der Vertragsgarantieversicherung. Jedes Produkt wird separat behandelt. 

Die Mindestprämie von CHF 250 wird bei allen Neugeschäften, bei denen das STEx-Pricing angewendet wird, erhoben.

Die Letter-Ratings für Exporteure werden erst bei einem Neuantrag und folgender Neuanalyse festgelegt.

Antragstellerinnen sollten Änderungen möglichst frühzeitig, auf jeden Fall vor dem Start der Risikolaufzeit, melden. So vermeiden sie zusätzliche Prämienausgaben.
 

Das Antragsportal kann derzeit ausschliesslich Versicherungsanträge darstellen. Für die Festlegung und Bekanntgabe der Versicherungsprämie ist zunächst die Prüfung des Antrages sowie der zur Versicherung beantragten Risiken erforderlich. 
Sobald die SERV das Prüfungsverfahren abgeschlossen sowie den Umfang und die Bedingungen der Versicherung festgelegt hat, wird die Prämie bei der Ausstellung einer Grundsätzlichen Versicherungszusage (GV) bzw. einer Versicherungspolice (VP) mitgeteilt. 
Für eine unverbindliche und rein informative Berechnung der Prämie steht Ihnen der neue Prämiensimulator  zur Verfügung. 
Bei Änderungsanträgen ist die Anpassung des Deckungsprofils für die Neuberechnung der Versicherungsprämie entscheidend. Da das Deckungsprofil nicht im Antragsportal dargestellt wird und da bei der Neuberechnung nicht die Berechnungsmethode eines Erstantrages Verwendung findet, kann insbesondere bei Änderungsanträgen die Prämie nicht über das Antragsportal berechnet werden.

Der Umgang bei der Mitversicherung von SERV-Prämien bleibt im Prämienreglement 23 unverändert. Grundsätzlich kann eine SERV-Prämie nur dann mitversichert werden, wenn sie im Auftragswert einkalkuliert oder im Kreditvertrag mitfinanziert ist. Ohne Forderungsnachweis ist eine Mitversicherung nicht möglich. 

Bei einem Antrag auf Grundsätzliche Versicherungszusage (GV) muss die Antragstellerin die genaue Höhe der mitfinanzierten Prämie nicht unbedingt kennen. Es reicht, wenn Sie der SERV mitteilen, dass diese mitfinanziert werden soll. Die GV wird dann um den Betrag der mitfinanzierten Prämie "höher" ausgestellt als beantragt und auch separat ausgewiesen.

Für die Ausstellung einer Grundsätzlichen Versicherungszusage (GV) reicht es aus, wenn die Bank der SERV mitteilt, wann die Akkreditivbestätigung geplant ist. Wichtig ist, dass die Bank der SERV mitteilt, ob ein Akkreditiv zahlbar auf Sicht oder mit aufgeschobener Zahlung vorgesehen ist und wann die Benützung des Akkreditivs vorgesehen ist, um die Risikolaufzeit abschätzen zu können. 
Die definitive Prämie kann die SERV erst berechnen, wenn die Bestätigung feststeht und kurz vor bzw. kurz nach der Bestätigung die Versicherungspolice (VP) ausstellt.