Produktdetails Beschlagnahmerisikoversicherung
Deckungsgegenstand
Als Selbstkosten gelten Einzel- und Gemeinkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung zur Herstellung oder Anschaffung der versicherten Sache erforderlich sind und dieser unmittelbar zugeordnet werden können. Bei Geräten, Maschinen oder Anlagen, die mit der Erbringung exportvertraglicher Leistungen ins Ausland ausgeführt werden und dort einer einsatzbedingten Abnutzung unterliegen, ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Verwirklichung des versicherten Risikos versichert. Wurden Geräte, Maschinen oder Anlagen gemietet, geleast oder bestehen dafür Abzahlungsverpflichtungen, so sind die bis zur nächstmöglichen Vertragsbeendigung geschuldeten Mietzinsen, Leasing- oder Abzahlungsraten versichert.
Versicherbare Risiken
Versicherungsdauer
Die Versicherung beginnt mit dem Versand der Sachen an den Ort der Einlagerung, Ausstellung oder den Ort des Einsatzes, das heisst mit Übergabe der Sachen an einen Spediteur, spätestens bei der Überschreitung der Schweizer Grenze. Sie endet mit dem Verkauf oder der Rückführung der Sachen, spätestens mit Ablauf der in der Versicherungspolice festgehaltenen Frist.
Besonderheiten
Bis zu einer vorab bestimmten Versicherungsdauer und einem Höchstbetrag kann die Beschlagnahmerisikoversicherung auch den wiederkehrenden Versand von Sachen decken. Dies trifft z.B. für den Versand wechselnder Gerätschaften bei Grossprojekten oder von Waren in Konsignation (revolvieren ausnutzbarer Höchstbetrag) zu.