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Produktdetails

Refinanzierungsgarantie

Produktdetails Refinanzierungsgarantie

Detailinformationen

Voraussetzung für die Gewährung einer Refinanzierungsgarantie ist es, dass das Exportkredit gewährende Finanzinstitut sicherungshalber die Haupt- und Nebenforderungen zuzüglich entsprechender Sicherheiten, welche Gegenstand der dokumentierten Exportkreditversicherung bilden, an die SERV abtritt.

Deckungsgegenstand

Haupt- und Nebenforderungen des refinanzierenden Finanzinstituts gegen ein Exportkredit gewährendes Finanzinstitut.

Gedecktes Risiko

Gedeckt ist das Risiko eines Zahlungsausfalles desjenigen Finanzinstituts, welches den Exportkredit gewährt, wobei der Kredit von der SERV versichert sein muss.

Verpflichtungszeitraum

Die Haftung der SERV unter der Refinanzierungsgarantie beginnt mit deren Ausstellung und erlischt mit der Rückgabe der Refinanzierungsgarantie, der Entlastung der SERV durch den Garanten, der Erfüllung der mit der Refinanzierungsgarantie garantierten Forderung oder mit Ablauf einer festgesetzten Befristung.

Besonderheiten

Die Refinanzierungsgarantie wird immer als Ergänzung zu einer Kaeuferkreditversicherung oder zu einer an ein Finanzinstitut abgetretenen Lieferantenkreditversicherung ausgestellt. Zur Sicherheit der SERV muss das Exportkredit gewährende Finanzinstitut dessen Forderung gegen den ausländischen Schuldner an die SERV abtreten.

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Weiterführende Dokumente