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Produktdetails

Akkreditivbestätigungsversicherung

Produktdetails Akkreditivbestätigungsversicherung

Detailinformationen

Gedeckt ist auch der vom Exporteur durch rechtswirksame Abtretung erworbene Zahlungsanspruch aus dem Akkreditiv gegen das Akkreditiv eröffnende Finanzinstitut, wenn das Akkreditiv bestätigende Finanzinstitut dieses zugunsten des Exporteurs still bestätigt hat.Die SERV richtet für die häufigsten Akkreditiv eröffnenden ausländischen Finanzinstitute Limiten ein. Somit kann die SERV in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende Versicherungszusage erteilen.
Die SERV verzichtet gegenüber dem avisierenden Finanzinstitut auf Deckungseingriffe infolge erhöhter Risiken während der Laufzeit des Akkreditivs.

Deckungsgegenstand

Die Akkreditivbestätigungsversicherungädeckt folgende Forderungen aus einem Akkreditivvertrag:

  • Erfüllung der Hauptforderungen aus dem Akkreditivgeschäft gegenüber dem Akkreditiv eröffnenden Finanzinstitut
  • Finanzierungsnebenkosten (inkl. die SERV-Prämie)
  • Zinsforderungen bis zur Fälligkeit
  • Verzugszinsen in der Karenzfrist
  • Vorfälligkeitsentschädigung ("Breakage Costs", Kosten, die bei der vorzeitigen Auflösung einer Finanzierung entstehen)

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen, Zinseszinsen oder Währungsverluste.

Versicherbare Risiken

Versicherungsdauer

Die Versicherung beginnt mit der Bestätigung des Akkreditivs im Auftrag des Akkreditiv eröffnenden Finanzinstituts oder mit der Abgabe einer stillen Bestätigung zugunsten des Exporteurs. Sie endet mit der Erfüllung der versicherten Forderung.

Besonderheiten

Die Akkreditivbestätigungsversicherungäkann auch in Verbindung mit einer Fabrikationskreditversicherung ausgestellt werden.