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Glossar

Eigenwirtschaftlichkeit

Die SERV hat die gesetzliche Auflage, die periodisierten Kosten des Versicherungsbetriebes verursachergerecht und subventionsfrei zu tragen (Art. 6 Abs. 1 lit. a SERVG). Die Eigenwirtschaftlichkeit 1 ist die Differenz aus Loading und Personal- und Sachaufwand. Die Eigenwirtschaftlichkeit 2 ist definiert durch die Summe der Eigenwirtschaftlichkeit 1 und der Zinserträge aus den Geldanlagen.

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