Eine Bondgarantie schützt das Garantie stellende Finanzinstitut vor einer Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Exporteurs, wenn eine Vertragsgarantie in Anspruch genommen wird. Der Deckungssatz beträgt 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen ist eine Deckung bis zum vollen Garantiebetrag möglich. Die SERV bietet die Bondgarantie als Ergänzung zur Vertragsgarantie an.
Fachspezifische Begriffe
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Bondgarantie