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Voraus­setzungen für einen Versicherungs­abschluss

Voraussetzungen für einen Versicherungsabschluss

  • Der Exporteur ist in der Schweiz niedergelassen und im Handelsregister eingetragen;
  • es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf die Branche, das Exportgut oder die Dienstleistung. Für bestimmte Exportgüter sind jedoch Bestimmungen des OECD-Arrangement einzuhalten;
  • das Exportgeschäft betrifft Lieferungen und Dienstleistungen, die schweizerischen Ursprungs sind oder einen angemessenen schweizerischen Wertschöpfungsanteil enthalten. Der ausländische Zuliefer- oder Leistungsanteil sollte 80 Prozent des Auftragswertes nicht überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag des Exporteurs kann die schweizerische Wertschöpfung weniger als 20 Prozent betragen (vgl. dazu Information Warenursprung und Wertschöpfung);
  • der Besteller hat Sitz im Ausland;
  • das zu versichernde Exportgeschäft ist mit den Grundsätzen der Geschäftspolitik der SERV vereinbar;
  • grundsätzlich versichert die SERV Exportgeschäfte in alle Länder. Exporte mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten von weniger als 24 Monaten in EU- und OECD-Kernländer versichert die SERV aus Gründen der Subsidiaritätänur, wenn sie auf dem Privatmarkt nicht versichert werden können;
  • es gibt keine Mindestgrössen, weder in Bezug auf den Exporteur, noch auf den Auftragswert des Exportgeschäftes.  

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Christian Hendriks

Christian
Hendriks

Senior Vice President, Large Enterprises, SMEs & Acquisition
+41 58 551 5525