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Refinanzierungs­garantie

Refinanzierungsgarantie

Mit der Refinanzierungsgarantie verpflichtet sich die SERV gegenüber einem refinanzierenden Finanzinstitut, die Zahlungsverpflichtungen, die ein Exportkredit gewährendes Finanzinstitut aus einem Refinanzierungskredit hat, auf erstes schriftliches Anfordern zu zahlen. Die Refinanzierungsgarantie erlaubt es dem Finanzinstitut, das den Exportkredit gewährt, sich zu günstigeren Bedingungen zu refinanzieren.

Die Refinanzierungsgarantie wird immer als Ergänzung zu einer Käuferkredit- resp. einer an ein Finanzinstitut abgetretenen Lieferantenkreditversicherung ausgestellt.

Versichert ist somit das Risiko, dass das Exportkredit gewährende Finanzinstitut dem refinanzierenden Finanzinstitut die Forderung nicht zurückbezahlt.

  • Maximaler Deckungssatz: 100%

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Bohumil Matousek

Bohumil
Matousek

Senior Vice President, Large Enterprises, SMEs & Acquisition
+41 58 551 5537