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Finanzierungs­varianten

Finanzierungsvarianten

Versicherungspolice in Fremdwährungen

Für Lieferverträge in Fremdwährung kann die SERV Versicherungspolicen in Euro oder anderen konvertiblen Währungen ausstellen. Eine allfällige Entschädigung im Schadenfall erfolgt dann in der entsprechenden Fremdwährung. Die Versicherungsprämie kann wahlweise in Schweizer Franken oder der jeweiligen Fremdwährung beglichen werden. Für die Ausstellung der Fremdwährungspolice kann ein Prämienzuschlag erhoben werden, der bei Policen in Euro fünf Prozent, bei allen anderen Währungen zehn Prozent beträgt. Zurzeit erhebt die SERV keine Zuschläge für Versicherungen oder Garantien in Fremdwährungen.

Rückversicherungsmöglichkeiten

Bei der Absicherung von Geschäften mit internationaler Zulieferung oder Beteiligung bieten sich Rückversicherungen an. Dabei gewährt die Exportkreditversicherung (ECA) des Hauptlieferanten Deckung für das volle Projektvolumen. Die Risiken im Umfang der Zu- und Unterlieferungen können von der ECA des Drittlandes gegenüber dem Erstversicherer rückversichert werden. Im Schadenfall nimmt der Erstversicherer Rückgriff beim Rückversicherer. Den Entscheid, ob eine Rückversicherung abgeschlossen wird, trifft die SERV bzw. die involvierten ausländischen ECA.

Mischkredite

Bei Mischkrediten handelt es sich um Exportkredite, die auf Staatsverträgen basieren. Bei einer Tranche dieses Kredits kommen staatliche Vorzugsbedingungen zum Tragen. Bei der anderen Tranche gelten marktübliche Bedingungen. Letztere wird in der Regel über die SERV abgesichert.

Lokale Kosten können versichert werden

Unter lokalen Kosten versteht die SERV Lieferungen und Leistungen aus dem Bestellerland, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ausfuhrgeschäft des Exporteurs stehen und Teil seiner Exportforderung an den Käufer sind. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für das Erstellen von Gebäuden für eine zu liefernde Anlage. Bei Exportfinanzierungen, welche eine Kreditlaufzeit von 2 Jahren oder mehr aufweisen, können lokale Kosten bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent des Exportauftragswertes (entspricht dem Gesamtauftragswert abzüglich der lokalen Kosten) versichert werden. In Ländern der Konsensuskategorie I (High-Income-OECD-Länder) liegt der Grenzwert bei 40 Prozent.

Fragen? Kontaktieren Sie:

Carsten Böhler

Carsten
Böhler

Head of Project Finance & Infrastructure
+41 58 551 5521