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Drohender Schaden und Ver­sicherungsfall

Drohender Schaden und Versicherungsfall

Zahlt Ihr Käufer nicht oder verweigert er die Annahme der Güter? Das ist oft eine schwierige Situation. Damit es gar nicht so weit kommt, gilt es, Schäden zu verhindern oder zu minimieren. Die Mitarbeitenden der SERV beraten Sie dabei, wenn es darum geht, welche Massnahmen Sie ergreifen können, um einen Schaden abzuwenden. So können Sie das Beste aus der misslichen Lage machen.

Oberste Priorität haben Ihre Kundenbeziehung und die Erfüllung aller Pflichten in einem Exportgeschäft. Warten Sie also nicht zu, sondern melden Sie uns Pflichtverletzungen des Schuldners, gefahrenerhöhende Umstände sowie den Eintritt eines Versicherungsfalles umgehend. Nach Ihrer Meldung beraten Sie die Mitarbeitenden der SERV und stimmen sich mit Ihnen ab, damit Sie entsprechende Massnahmen umsetzen können.

Was sind Anzeichen für einen drohenden Schaden?

Einen drohenden Schaden erkennen Sie an Pflichtverletzungen Ihres ausländischen Schuldners – also daran, dass Ihr Schuldner wesentliche Vertragspflichten verletzt wie z. B. die Nichtbezahlung einer Rechnung oder sich im Annahmeverzug befindet und die gelieferte Ware nicht annimmt.

Ebenfalls erkennen Sie einen drohenden Schaden an gefahrenerhöhenden Umständen. Dazu gehören folgende Situationen: 

  • ein Schuldner ist mit seinen Zahlungen mehr als einen Monat im Verzug
  • ein Schuldner bittet um eine Verlängerung der Zahlungsfristen 
  • Änderung der wirtschaftlichen Lage und negative Informationen über die Vermögenslage des Schuldners oder des mithaftenden Dritten (z. B. bei einer Garantie einer Muttergesellschaft)
  • Sanierungs- oder Liquidationsverfahren beim Schuldner

Wie handeln Sie im Versicherungsfall?

Die SERV versteht unter einem Schaden der Eintritt eines versicherten Risikos und der Ablauf der Wartezeit (Karenzfrist). Die Karenzfrist beträgt bei Versicherungen für Exporteure 3 Monate und bei Produkten für Finanzinstitute 1 Monat ab Verwirklichung eines versicherten Risikos. Bei Garantiefällen (wie z. B. Bondgarantien) gibt es keine Karenzfristen. 

Fragen? Kontaktieren Sie:

Claudia Oberle

Claudia
Oberle

Head of Claims & Recovery
+41 58 551 5566