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Antikorruption

Antikorruption bei der SERV

Zur Korruptionsprävention prüft die SERV bei jedem Versicherungsantrag Ihre Antikorruptionserklärung und allfällige Hinweise auf Anzeichen von Korruption und Bestechung. Sie finden hier Tipps, wie Sie selber zur Korruptionsprävention beitragen können.

Bei der Korruptionsprävention sind primär Sie als Antragstellerin oder Antragssteller gefragt: Für eine nachhaltige Korruptionsprävention und einen erfolgreichen Versicherungsantrag ist es wichtig, dass Sie die entsprechenden Gesetze kennen und eigene Kontrollprozesse anwenden. Damit ist sichergestellt, dass Sie die SERV jederzeit über allfällige Vorkommnisse transparent informieren können. 

Tipps zur Korruptionsprävention 

Die SERV erwartet, dass Sie angemessene interne Kontrollprozesse zur Korruptionsbekämpfung definieren, anwenden und dokumentieren. Unter den folgenden Links finden Sie weitergehende Informationen dazu:

Antikorruptionserklärung

Die SERV beachtet die OECD Council Recommendation on Bribery and officially supported Export Credits. Deshalb verlangt sie grundsätzlich für jeden Versicherungsantrag eine Antikorruptionserklärung zumindest vom Exporteur, falls anwendbar zusätzlich auch vom Finanzinstitut und allfälligen weiteren Parteien. 

Die SERV prüft Ihre Antikorruptionserklärung und Hinweise auf Anzeichen von Korruption und Bestechung. Ebenso setzt sie voraus, dass Antragsstellende sowohl die anwendbaren schweizerischen Gesetze als auch die Gesetze im Land des Käufers einhalten. 
In Einzelfällen kann die SERV eine erweiterte Sorgfaltsprüfung (Due-Dilligence-Prüfung) vornehmen und vom Exporteur die Unterzeichnung einer vertieften Antikorruptionserklärung verlangen.

Weitere Informationen zur Korruptionsprävention

Im Informationsblatt zur Korruptionsprävention im Zusammenhang mit den Versicherungsprodukten der SERV finden Sie Details 

  • zu den formellen Anforderungen der Anti-Korruptionserklärung
  • zu Ihrer Informationspflicht als Antragssteller oder -stellerin einer SERV-Versicherung
  • zum Prüfprozess bei der SERV (Due-Diligence-Prüfung)
  • zu den einschlägigen Bestimmungen zum Schweizer Korruptionsstrafrecht, insbesondere aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch 
     

Fragen? Kontaktieren Sie:

Bernhard Müller

Bernhard
Müller

Senior Vice President, Sustainability
+41 58 551 5546