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Information Schäden

Schadenfall

Im Falle eines Schadens hat die Versicherungsnehmerin unverzüglich Massnahmen zur Abwehr weiterer Schäden bzw. zur Minderung des bereits entstandenen Schadens zu veranlassen. Die zuständigen Mitarbeitenden der SERV stehen hierbei beratend zur Verfügung. Der Schadenfall bzw. Versicherungsfall tritt nach Ablauf einer Karenzfrist ab Verwirklichung eines versicherten Risikos ein.

Schadenabwicklung
Das Antragsformular auf Entschädigung ist bei der SERV anzufordern. Mit dem Antrag ist auch der Schadennachweis zu erbringen. Zu beachten gilt die 2-jährige Ausschlussfrist nach Art. 17 Abs. 2 SERV-V. Falls nachträgliche Zahlungen bei der Versicherungsnehmerin eingehen, sind diese der SERV unaufgefordert anteilmässig zu überweisen.

Schadenberechnung

Beim versicherten Fabrikationsrisiko wird ein Verlust für den nicht gelieferten Teil zu Selbstkosten entschädigt. In allen anderen Fällen basiert die Schadenberechnung auf den versicherten Forderungen. Verzugszinsen in der Karenzfrist sind gedeckt. 

Weitere Details sind der Information Schäden zu entnehmen.

Stand: 14.11.2008

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