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Stabilisierungsmassnahmen II
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise lancierte der Bund 2009 die Stabilisierungsmassnahmen II. In diesem Rahmen hat die SERV zusätzliche Produkte eingeführt, welche bis Ende 2015 befristet sind:
Grundlage für diese neuen Produkte war die Annahme, dass es bei den Schweizer Exporteuren zu Liquiditätsengpässen kommen und gleichzeitig der angespannte Interbankenmarkt Exportkredite verteuern könnte. Beides hätte der Schweizer Exportwirtschaft geschadet. Besonders die Produkte zur Bekämpfung von Liquiditätsengpässen haben sich sehr bewährt.
Neben der Einführung der neuen Produkte wurde auch der Deckungssatz für wirtschaftliche Risiken befristet bis Ende 2015 auf maximal 95 Prozent angehoben.
Stand: 23.04.2013





