Vertragsgarantieversicherung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)
Antragsformular für Exporteure
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Vertragsgarantieversicherung
Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Bankgarantie) gegenüber dem Besteller/Käufer.
Versicherbare Risiken:
- Rechtmässig in Anspruch genommene Garantien, weil der Schweizer Exporteur seine Verpflichtungen aus im Ausland liegenden politischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann.
- Rechtmässig in Anspruch genommene Garantien, weil aufgrund einer durch die Schweiz erlassenen Embargomassnahme die Durchführung des Vertrags unmöglich wird.
- Widerrechtlich in Anspruch genommene Garantie (unfair calling), wenn der Verlust nicht innerhalb von 3 Monaten seit in Anspruchnahme und Ausbezahlung des Garantiebetrags ersetzt wird.
Der Deckungssatz für die Vertragsgarantieversicherung liegt einheitlich bei maximal 95 Prozent.
Stand: 05.08.2009




