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Bondgarantie

Im Auftrag des Exporteurs garantiert die SERV mit der Bondgarantie, dass die SERV dem Garantie stellenden Finanzinstitut auf erste schriftliche Anforderung eine bestimmte Vergütung leistet, wenn die Vertragsgarantie in Anspruch genommen wurde und der Exporteur seinen vertraglichen Leistungen nicht nachkommt.

Die Bondgarantie ergänzt die Vertragsgarantieversicherung der SERV und erleichtert es dem Exporteur, bei seinem Finanzinstitut die Ausstellung einer Vertragsgarantie zu erwirken.

Die Liquidität des Exporteurs bleibt (insbesondere bei der Anzahlungsgarantie) gewahrt, da dem Finanzinstitut keine weiteren Sicherheiten gestellt werden müssen.

Der Exporteur bleibt verpflichtet, dem Garanten bei Inanspruchnahme der Vertragsgarantie Deckung zu leisten. Ist er dazu nicht in der Lage, vergütet die SERV dem Garanten den in der Bondgarantie dokumentierten Betrag auf erstes Verlangen. Die SERV deckt somit das Zahlungsrisiko des Exporteurs.

Versicherte Risiken:

  • Schutz gegen die Zahlungsunfähigkeit des Exporteurs bei Inanspruchnahme der Vertragsgarantie
  • Garantierte Vergütung des geleisteten Betrages bis zum in der Bondgarantie dokumentierten Umfang auf erstes Verlangen, wenn der Exporteur keine Deckung leistet

Maximaler Deckungssatz: 100%

Dieses Produkt bietet die SERV befristet bis Ende 2015 an.

Stand: 02.05.2012

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