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Beschlagnahmerisikoversicherung

Versicherungsschutz für Ware, die für die Einlagerung, Ausstellung, Erprobung oder Durchführung von Montagearbeiten ins Ausland ausgeführt wird.

Versicherbare Risiken:

  • Beschlagnahme versicherter Ware durch staatliche Stellen.
  • Dauerhafter Verlust der Verfügungsgewalt, Untergang, Zerstörung oder Beschädigung versicherter Ware aufgrund politischer Risiken im Ausland.
  • Dauerhafter Verlust der Verfügungsgewalt, Untergang, Zerstörung oder Beschädigung versicherter Ware unmittelbar als Folge von Risiken der höheren Gewalt, sofern diese Risiken bei Risikobeginn nicht oder nicht zu zumutbaren Konditionen auf dem Privatmarkt versicherbar waren.

Der Deckungssatz für die Beschlagnahmerisikoversicherung liegt in der Regel einheitlich bei 95 Prozent.

Stand: 14.11.2008

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