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Refinanzierungsgarantie

Mit der Refinanzierungsgarantie verpflichtet sich die SERV gegenüber einem refinanzierenden Finanzinstitut eine von der SERV bereits versicherte Forderung auf erstes schriftliches Anfordern zu zahlen.

Die Refinanzierungsgarantie erlaubt es dem Finanzinstitut, das den Exportkredit gewährt, sich zu günstigeren Bedingungen zu refinanzieren.

Die Refinanzierungsgarantie wird immer als Ergänzung zu einer Käuferkredit- resp. einer an ein Finanzinstitut abgetretenen Lieferantenkreditversicherung ausgestellt.

Versicherte Risiken:

  • Zahlungsausfall des Exportkredit gewährenden Finanzinstituts gegenüber dem refinanzierenden Finanzinstitut.

Maximaler Deckungssatz: 100%

Dieses Produkt bietet die SERV befristet bis Ende 2015 an.

Stand: 02.05.2012

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