Transferrisiko
Unter das Transferrisiko fallen devisenrechtliche Massnahmen einer Regierung oder Zentralbank, die dem Abnehmer die Bezahlung verunmöglichen. Der Abnehmer hat zwar den Gegenwert in seiner Lokalwährung deponiert, die Zentralbank stellt jedoch die erforderlichen Devisen nicht zur Verfügung.
Ebenso unter das Transferrisiko fällt das Risiko, dass Fälligkeiten eines in finanzielle Notlage geratenen Landes aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung im Pariser Club umgeschuldet, das heisst um mehrere Jahre aufgeschoben werden.
Stand: 07.08.2008




