Abwicklung
Abwicklung von Geschäften
Die SERV bearbeitet alle Geschäfte direkt. Je nach Grösse des Lieferwerts und der Komplexität müssen Versicherungsanträge aber vom Versicherungsausschuss respektive Verwaltungsrat bewilligt werden. Für die Geschäftsbewilligungen trifft sich der Versicherungsausschuss in der Regel alle drei Wochen, der Verwaltungsrat alle zwei Monate. In ausserordentlichen Fällen kann der Verwaltungsrat auch innert kurzer Zeit auf dem schriftlichen Weg Entscheidungen treffen. Der Bundesrat kann der SERV Anweisungen über die Versicherung eines Geschäftes besonderer Tragweite erteilen.
Durch die Versicherungsnehmerin einzureichende Dokumente
Die SERV stellt für Exporteure sowie Banken bzw. Finanzierungsinstitute jeweils ein Antragsformular zur Verfügung, das als Antrag sowohl für die Grundsätzliche Versicherungszusage, als auch für die Versicherungspolice gilt. Das Antragsformular für Exporteure kann für sämtliche von der SERV angebotene Produkte verwendet werden.
Die je nach Versicherungsprodukt beizufügenden Anlagen finden Sie unter der Rubrik Downloads/Formulare.
Stand: 31.07.2009




