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Ausländische Zulieferungen

Übersteigt der Anteil der ausländischen Zulieferungen 50 Prozent, wird auf die Versicherungsprämie ein Zuschlag erhoben. Entsprechende Anträge sind jeweils zu begründen. Die Obergrenze für die Einbeziehung von ausländischen Zulieferungen liegt bei 70 Prozent. Die Zuschläge werden nach folgender Staffelung berechnet:

Ausländische Zulieferungen

Zuschlag

51 bis 55 Prozent

2,5 Prozent

56 bis 60 Prozent

5,0 Prozent

61 bis 65 Prozent

7,5 Prozent

66 bis 70 Prozent

10,0 Prozent

Stand: 14.11.2008

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