Ausländische Zulieferungen
Übersteigt der Anteil der ausländischen Zulieferungen 50 Prozent, wird auf die Versicherungsprämie ein Zuschlag erhoben. Entsprechende Anträge sind jeweils zu begründen. Die Obergrenze für die Einbeziehung von ausländischen Zulieferungen liegt bei 70 Prozent. Die Zuschläge werden nach folgender Staffelung berechnet:
Ausländische Zulieferungen | Zuschlag |
51 bis 55 Prozent | 2,5 Prozent |
56 bis 60 Prozent | 5,0 Prozent |
61 bis 65 Prozent | 7,5 Prozent |
66 bis 70 Prozent | 10,0 Prozent |
Stand: 14.11.2008




