Neue Produkte im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen II des Bundes
Fabrikationskreditversicherung
Basis für die Berechnung der Prämie für die Fabrikationskreditversicherung bildet die vom Versicherungsnehmer (Kreditgeber) erhobene Risikomarge. 20 Prozent dieser Marge verbleiben beim Kreditgeber. Die restlichen 80 Prozent werden gemäss dem vereinbarten Deckungssatz zwischen der SERV und dem Kreditgeber aufgeteilt.
Akkreditivbestätigungsversicherung
Die Prämie bei der Akkreditivbestätigungsversicherung besteht aus einer Versicherungsprämie (Kreditlaufzeitprämie) und einer Zusatzprämie zur Entschädigung des Verzichts der SERV auf Deckungseingriffe. Die Versicherungsprämie wird gemäss Ziffer 3.1 und 3.3 des Prämientarifs vom 1. Juli 2008 berechnet. Die Zusatzprämie berechnet sich analog, wobei als Laufzeit die halbe Zeit zwischen Datum der Bestätigung und Datum der letzten Lieferung gemäss Akkreditivbedingungen genommen wird.
Refinanzierungsgarantie
Bemessungsgrundlage der Prämie für die Refinanzierungsgarantie ist der refinanzierte Betrag (ohne Zinsen) abzüglich des durch die SERV bereits unter einer Käuferkredit- oder Lieferantenkreditversicherung gedeckten Betrages. Der Prämiensatz richtet sich nach dem gültigen Prämientarif vom 1. Juli 2008. Die relevante Laufzeit zur Bestimmung des Prämiensatzes ist die Laufzeit der Refinanzierung resp. des Exportkredites. Zur Berechnung der Prämienhöhe wird die Bemessungsgrundlage mit dem ermittelten Prämiensatz multipliziert.
Bondgarantie
Basis für die Berechnung der Prämie bildet die vom Garanten erhobene Garantiekommission. 10 Prozent dieser Garantiekommission verbleiben beim Garanten. Die restlichen 90 Prozent werden gemäss vereinbartem Deckungssatz zwischen der SERV und dem Garanten aufgeteilt.
Stand: 31.07.2009




