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Lieferantenkreditversicherung
Bei der Lieferantenkreditversicherung dient als Bemessungsgrundlage für die Prämienberechnung der gedeckte Kreditbetrag ohne Zinsen oder, bei Bargeschäften, die versicherte Forderung.
Die Risikolaufzeit berechnet sich wie folgt:
- Hälfte der Vorlaufzeit (Kreditbenützungsperiode)
- plus die Rückzahlungszeit des Kredits.
Die Rückzahlungszeit ist abhängig vom Rückzahlungsprofil. Weicht dieses vom Standard (gleich hohe, halbjährliche Raten) ab, erhöht oder senkt sich die Rückzahlungszeit. Kreditsicherheiten können zu Ermässigungen auf der Prämie für das wirtschaftliche Risiko führen. Bei Kurzfristgeschäften wird ein Korrekturfaktor angewendet.
Fabrikationsrisikoversicherung
Für die Prämienberechnung sind bei der Fabrikationsrisikoversicherung die zu deckenden Selbstkosten ausschlaggebend. Der Exporteur bestimmt den zu deckenden Betrag, wodurch eine Spitzenrisikodeckung möglich ist. Versichert werden üblicherweise diejenigen Güter, die nicht ohne weiteres anderweitig verwendet oder weiterverkauft werden können.
Die Risikolaufzeit entspricht der Hälfte des Zeitraums vom Inkrafttreten des Exportvertrags bis zum (letzten) Versand der Ware.
Es werden eine reduzierte wirtschaftliche Prämie und ein Korrekturfaktor angewendet.
Vertragsgarantieversicherung
Bemessungsgrundlage der Prämie für die Vertragsgarantieversicherung ist der versicherte Garantiebetrag.
Die Risikolaufzeit beginnt mit der Übergabe der Garantieurkunde an den Begünstigten. Sie endet mit Rückgabe der Garantieurkunde, mit Verfall der Vertragsgarantie oder wenn die Versicherungsnehmerin vom garantiestellenden Institut aus ihrer Rückhaftung entlassen wird.
Es werden eine reduzierte wirtschaftliche Prämie und ein Korrekturfaktor angewendet.
Bondgarantie
Basis für die Berechnung der Prämie bildet das Performance Rating des Exporteurs, das von der SERV vorgenommen wird. Es sieht fünf Stufen vor, die den Prämiensatz per annum bestimmen:
P1 0.25% p.a.
P2 0.50% p.a.
P3 0.75% p.a.
P4 1.00% p.a.
P5 >1.00% p.a.
Der Prämiensatz wird mit dem Garantiebetrag, dem Deckungssatz und der Laufzeit multipliziert.
Beschlagnahmerisikoversicherung
Bemessungsgrundlage ist der versicherte Wert der Ware. Die Risikolaufzeit beginnt mit dem Versand der Ware ins Ausland und endet mit deren Rücknahme oder Verkauf.
Eine Prämie für das wirtschaftliche Risiko wird nicht erhoben. Es wird ein Korrekturfaktor angewendet.
Stand: 11.05.2012





