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Käuferkreditversicherung

Bei der Käuferkreditversicherung dient als Bemessungsgrundlage für die Prämienberechnung der gedeckte Kreditbetrag ohne Zinsen.

Die Risikolaufzeit berechnet sich wie folgt:

  • Die Hälfte der Vorlaufzeit (Kreditbenützungsperiode)
  • plus die Rückzahlungszeit des Kredits

Die Rückzahlungszeit ist abhängig vom Rückzahlungsprofil. Weicht dieses vom Standard (gleich hohe, halbjährliche Raten) ab, erhöht oder senkt sich die Rückzahlungszeit.

Kreditsicherheiten können zu Ermässigungen auf der Prämie für das wirtschaftliche Risiko führen. Bei Kurzfristgeschäften wird ein Korrekturfaktor angewendet.

Akkreditivbestätigungsversicherung

Berechnungsgrundlage ist die versicherte Akkreditivsumme.

Die Risikolaufzeit berechnet sich im Normalfall wie folgt:

  • Hälfte des Zeitraums von der Bestätigung des Akkreditivs bis zur (letzten) Versendung der Ware
  • plus die gesamte Zeitspanne vom Versand der Ware bis zur Fälligkeit der versicherten Forderung

Das Akkreditiv wird als Sicherheit angerechnet und führt bei Kurzfristgeschäften zu einer Ermässigung.

Refinanzierungsgarantie

Bemessungsgrundlage für die Prämie der Refinanzierungsgarantie ist der refinanzierte Betrag (ohne Zinsen) abzüglich des Betrages, der bereits durch eine Käuferkredit- oder Lieferantenkreditversicherung der SERV gedeckt ist.

Die für die Bestimmung des Prämiensatzes relevante Risikolaufzeit entspricht der Laufzeit der Refinanzierung bzw. des Exportkredits.

Fabrikationskreditversicherung

Basis für die Berechnung der Prämie bildet das Performance Rating des Exporteurs, das von der SERV vorgenommen wird. Es sieht fünf Stufen vor, die den Prämiensatz per annum bestimmen:

P1   0.25% p.a.
P2   0.50% p.a.
P3   0.75% p.a.
P4   1.00% p.a.
P5 >1.00% p.a.

Der Prämiensatz wird mit dem Kreditbetrag, dem Deckungssatz und der Laufzeit multipliziert.

Stand: 11.05.2012

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