Grundlagen
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Prämienberechnung gestaltet sich je nach Produkt unterschiedlich.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
- Auftragswert bzw. Selbstkosten bei Fabrikationsrisikoversicherung;
- Zahlungsbedingungen/Laufzeit des Geschäfts (Risikolaufzeit);
- Länderkategorie und Käufer-/Bankkategorie.
Es wird eine von den jeweiligen Länderrisiken abhängige Prämie erhoben. Die Länderkategorien reichen von Stufe 0 (sehr geringe Risiken, geringste Prämie) bis Stufe 7 (stark erhöhte Risiken, höchste Prämie). Entscheidend für die Prämienberechnung ist die zum Zeitpunkt der Versicherungsübernahme geltende Länderkategorie.
Prämienanpassungen bei Veränderung der Länderkategorie
Kommt es bei Grundsätzlichen Versicherungszusagen zu einer Verschlechterung der Länderkategorie, bleibt die SERV bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist an die günstigere Prämienkategorie gebunden. Eine Verbesserung der Prämienkategorie wirkt sich hingegen unmittelbar auf die Versicherungsübernahme aus. Nach Versicherungsabschluss haben Veränderungen der Länderkategorie nur auf zusätzliche Versicherungen oder Erhöhungen infolge von Zusatzaufträgen einen Einfluss.
Mindestprämie
Es wird keine Mindestprämie pro Versicherungspolice erhoben.
Stand: 31.07.2009




