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Kundenberatung

Fälligkeit und Rückerstattung

Fälligkeiten

Die Versicherungsprämie ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist fällig.

Bei der Lieferanten- und Käuferkreditversicherung sind Prämienbeträge bis zu CHF 250'000 bei Liefer-/Leistungsbeginn bzw. bei Auszahlungsbeginn fällig. Prämienbeträge über CHF 250'000 sind zu 25 Prozent bei Aushändigung der Versicherungspolice fällig. Die restlichen 75 Prozent müssen bei Liefer-/Leistungsbeginn bzw. bei Auszahlungsbeginn bezahlt werden.

Die Prämie für die Bondgarantie ist bei Belastung der Garantiekommission durch die Garantin fällig.

Die Prämie für die Fabrikationskreditversicherung ist bei Zinsabschluss des Kreditkontos fällig.

Die Prämie für die Akkreditivbestätigungsversicherung ist fällig, wenn die Akkreditivdokumente bei der zuständigen Bank eingereicht werden.

Die Versicherungsprämie für alle übrigen Versicherungen ist bei Erhalt der Rechnung fällig.

Aufwandsprämien sind bei Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig.

Rückerstattung

Eine Neuberechnung der Versicherungsprämie erfolgt, wenn die SERV einer Änderung des Inhalts oder des Umfangs einer Versicherung zustimmt und sich dadurch der versicherte Höchstbetrag oder die Risikolaufzeit verändert. Details dazu im Prämientarif, Kapitel 5, Seite 11.

Stand: 13.12.2011

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