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Zuschläge
Die SERV kann aus verschiedenen Gründen Zuschläge auf der Versicherungsprämie erheben.
Zuschlag für ausländische Zulieferung (ZAZ)
Übersteigt bei einem Exportgeschäft der Anteil der ausländischen Zulieferungen 50 Prozent, wird auf die Versicherungsprämie ein Zuschlag erhoben. Die Zuschläge werden nach folgender Staffelung berechnet:
Ausländische Zulieferungen | Zuschlag |
|---|---|
51 bis 55 Prozent | 2,5 Prozent |
56 bis 60 Prozent | 5,0 Prozent |
61 bis 65 Prozent | 7,5 Prozent |
66 bis 70 Prozent | 10,0 Prozent |
In diesem Fall muss der Antrag speziell begründet werden, Details siehe Information Warenursprung.
Zuschlag für Fremdwährungen (ZFW)
Die SERV kann für Versicherungspolicen in Fremdwährungen Zuschläge von 5% (Euro) oder 10% (übrige Währungen) erheben.
Aufgrund der raschen und erheblichen Aufwertung des Schweizer Frankens, welche für die schweizerische Exportwirtschaft mit spürbaren Wettbewerbsnachteilen verbunden ist, wurde die Anwendung des ZFW bis auf Weiteres ausgesetzt.
Zuschlag für erhöhte Risiken (ZER)
Die SERV kann im Einzelfall oder grundsätzlich für bestimmte Geschäfte einen Zuschlag für erhöhte Risiken von bis zu 100% festlegen. Ein erhöhtes Risiko liegt beispielsweise dann vor, wenn die anwendbare Länderkategorie die effektiven Risiken nicht widerspiegelt, Länder- oder Schuldnerlimiten ausgeschöpft sind oder erhöhte projektspezifische Risiken vorliegen.
Stand: 09.04.2013





