Erhebung der Prämie
Fälligkeiten
Die Prüfprämie bzw. die Verlängerungsprämie ist sofort nach der entsprechenden Rechnung fällig.
Die Versicherungsprämie ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist fällig. Bei Lieferanten- und Käuferkreditversicherungen sind Prämienbeträge bis zu 250'000 CHF bei Liefer-/Leistungsbeginn fällig. Prämienbeträge über 250'000 CHF sind zu 25 Prozent bei Aushändigung der Versicherungspolice fällig. Die restlichen 75 Prozent müssen bei Liefer-/Leistungsbeginn bezahlt werden.
Die Versicherungsprämie für Fabrikationsrisikoversicherungen sowie für Beschlagnahme- und Vertragsgarantieversicherungen ist sofort, d.h. bei Aushändigung der Versicherungspolice fällig.
Rückerstattungsregelungen
Eine Neuberechnung der Versicherungsprämie erfolgt, wenn die SERV einer Änderung des Inhalts oder des Umfangs einer Exportkreditversicherung zustimmt und sich dadurch der versicherte Höchstbetrag oder die Dauer des Risikos verändert. Weitere Details können Sie dem Prämientarif in Kapitel 4.2 auf Seite 9 entnehmen.
Stand: 07.08.2008




