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Verlängerungsprämien

Grundsätzliche Versicherungszusagen sind auf 6 Monate befristet und können auf Antrag jeweils um weitere 6 Monate verlängert werden. Ab der ersten Verlängerung wird eine Verlängerungsprämie in der Höhe von 25 Prozent der Prüfprämie erhoben. Sie wird nur in den Fällen berechnet, in denen eine Prüfprämie erhoben wurde. Bemessungsgrundlage ist der Auftragswert zum Zeitpunkt der Verlängerung. Bei kombinierten Lieferanten- und Käuferkreditversicherungen wird die Verlängerungsprämie nur einmal auf dem höheren Wert erhoben.

Stand: 14.11.2008

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