Prüfprämien
Die Prüfprämie wird bei Antragstellung erhoben und unabhängig vom Versicherungsumfang aufgrund des Auftragswerts berechnet. Bei isolierten Fabrikationsrisikoversicherungen ersetzen die versicherten Selbstkosten, bei isolierten Käuferkreditversicherungen der versicherte Kreditbetrag den massgeblichen Auftragswert. Bei kombinierten Lieferanten- und Käuferkreditversicherungen mit erhöhtem Prüfaufwand wird die Prüfprämie nur einmal auf dem höheren Wert erhoben.
Auftragswert bis | Prämie |
100'000 | 500 |
250'000 | 900 |
500'000 | 1'200 |
2,5 Mio. | 1'500 |
5 Mio. | 2'300 |
10 Mio. | 3'800 |
15 Mio. | 5'300 |
30 Mio. | 6'300 |
50 Mio. | 7'000 |
100 Mio. | 8'000 |
über 100 Mio. | 9'000 |
(alle Angaben in CHF)
Bei einer Fabrikationskreditversicherung, einer Akkreditivbestätigungsversicherung, einer Refinanzierungsgarantie oder einer Bondgarantie werden in der Regel keine Prüfprämien erhoben.
Stand: 13.08.2009




