Aufwandsprämien
Bei einem Antrag für eine Grundsätzliche Versicherungszusage oder eine Versicherungspolice erhebt die SERV keine administrativen Antrags- und Bearbeitungsprämien. Aufwandsprämien werden nur für den über die rein administrativen Tätigkeiten hinausgehenden zusätzlichen Prüfaufwand berechnet.
Aufwandsprämien werden als Prüf-, Verlängerungs- und Sonderprüfprämie erhoben. Sie werden der Versicherungsprämie weder angerechnet, noch können sie rückerstattet werden. Bei Auftragswerterhöhungen wird die Aufwandsprämie entsprechend angepasst. Reduzierungen werden nicht berücksichtigt. Bereits gezahlte Aufwandsprämien werden angerechnet.
Die verschiedenen Aufwandsprämien werden gemäss nachfolgenden Kriterien erhoben:
| Prüf- | Verlängerungs- | Sonderprüfprämie |
Corporate Risk | Ja | Ja | Bei komplexerer Finanzierungsstruktur bzw. umweltsensitivem Projekt. |
Private Banken auf Einzelfallbasis | Ja | Ja | Bei komplexerer Finanzierungsstruktur bzw. umweltsensitivem Projekt. |
Generell anerkannte Banken | Nein | Nein | Bei komplexerer Finanzierungsstruktur bzw. umweltsensitivem Projekt. |
Sovereign Risk und sonstige staatliche Besteller | Nein | Nein | Bei komplexerer Finanzierungsstruktur bzw. umweltsensitivem Projekt. |
Weitere Prämienzuschläge
Im Falle von erhöhten Risiken können Prämienzuschläge von bis zu 100 Prozent erhoben werden. Ein erhöhtes Risiko liegt beispielsweise dann vor, wenn die Voraussetzungen der anwendbaren Länderkategorie oder der Deckungspraxis der SERV nicht in jeder Hinsicht erfüllt werden, Länder- oder Schuldnerlimiten bereits ausgeschöpft sind oder erhöhte projektspezifische Risiken vorliegen.
Ihr Ansprechpartner
Kundenberatung (PDF)
Stand: 14.11.2008




