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Aufwandprämien

Übersteigt der Arbeitsaufwand auf Seiten der SERV acht Stunden, werden Aufwandsprämien zu einem Stundensatz von CHF 200 verrechnet.

Standardgeschäfte verursachen in der Regel weniger als acht Stunden Arbeitsaufwand. Aufwandprämien fallen nur bei erhöhtem Prüfaufwand an, zum Beispiel bei besonders komplexen Geschäften, bei Projektfinanzierungen oder Geschäften mit erhöhten Umweltrisiken. Der Antragsteller wird über mögliche Aufwandprämien vorgängig informiert.

Aufwandprämien werden sowohl für Versicherungspolicen als auch für grundsätzliche Versicherungszusagen erhoben. Sie werden nicht der Versicherungsprämie angerechnet und können nicht rückerstattet werden.

Kosten für Leistungen Dritter (rechtliche Gutachten, Umweltstudien etc.) werden zusätzlich verrechnet.

Stand: 20.09.2011

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