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Abkommen vorzeitige Rückzahlungen mit Jordanien
Entsprechend den Empfehlungen des Pariser Clubs vom Oktober 2007 haben die Schweiz und Jordanien am 30. März 2008 in Amman ein Abkommen über die vorzeitige Rückzahlung der verbliebenen umgeschuldeten Forderungen in der Höhe von 43,4 Mio. CHF unterzeichnet. Die Rückzahlung erfolgte vertragskonform am 31. März 2008 zu Marktpreisen. Die vier bilateralen Umschuldungsabkommen von 1995, 1997, 1999 und 2003, welche eine Amortisation der Schulden bis 2021 vorsahen, werden damit aufgehoben. Die Forderungsanteile der Versicherungsnehmer und Zessionare von insgesamt 16,7 Prozent werden nun entsprechend ausbezahlt.





